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Neue Corona-Verordnung ab Montag, 7. Juni 2021

Liebe Clubmitglieder!

Ab Montag, 7. Juni 2021, tritt in Stuttgart die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung in Kraft.

Dies hat folgende positive Auswirkungen:
- Duschen und Umkleideräume sind ab sofort wieder geöffnet. In den Umkleideräumen dürfen sich maximal 4 Personen gleichzeitig aufhalten, in den Duschen maximal 2 Personen gleichzeitig.

- Die Club-Gastronomie hat ab sofort von 12.00 - 22.00 Uhr geöffnet. Warme Küche von 12.00 - 14.30 Uhr und von 17.30 bis 21.30 Uhr.

- In der Tennishalle dürfen ab sofort wieder alle drei Plätze gleichzeitig bespielt werden, was im Sommer insbesondere für unsere Trainer sehr nützlich ist.

»» 3G-Definition       »» Corona-Verordnung BW

Die Verordnung hat leider auch eine negative Auswirkung, auf die wir Sie hiermit hinweisen müssen:

-  Bis zum Erreichen einer Inzidenz von unter 35 an mindestens fünf aufeinander folgenden Tagen gilt ab sofort leider auch für die Tennisanlage die 3 G Definition.

Ohne einen aktuellen negativen Test darf auch kein Einzel gespielt werden, sofern man nicht geimpft oder bereits genesen ist.

   Wir möchten Sie dringend bitten, diese Regelung in unser aller Interesse einzuhalten und hoffen sehr, dass die Testpflicht im Freien schon bald entfällt.

   Bitte machen Sie in Eigenverantwortung einen Test, bevor Sie zum Tennis kommen. Wir haben diese Verordnung nicht gemacht und müssen Sie aber umsetzen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Woche und hoffen auf eine baldige Inzidenz von unter 35

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